Im Krankheitsfall
Damit wir im Krankheitsfall schnell und sicher Bescheid wissen, melden Sie Ihr Kind bitte vor Unterrichtsbeginn ausschließlich über den Schulmanager (App) krank.
Sollte Ihr Kind unentschuldigt fehlen und Sie telefonisch nicht erreichbar sein, sind wir verpflichtet, die Polizei zu informieren.
Befreiung oder Beurlaubung vom Unterricht
Aus wichtigen Gründen können Sie Ihr Kind vom Unterricht befreien oder beurlauben lassen (Art. 35, 57 Abs. 2 BayEUG; § 20 BaySchO). Dies erfolgt ebenfalls über den Schulmanager.
Eine Befreiung liegt vor, wenn Ihr Kind z. B. aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen kann und eine ärztliche Bescheinigung vorliegt.
Eine Beurlaubung wird nur in dringenden Ausnahmefällen von der Schulleitung genehmigt – z. B. für Arzttermine, Kuraufenthalte, Hochzeiten oder Todesfälle im engsten Familienkreis, religiöse Feiern (wie Kommunion, Konfirmation) oder die Teilnahmen an außerschulischen leistungssportlichen Veranstaltungen. Bitte stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor dem gewünschten Termin.
Eine Beurlaubung unmittelbar vor oder nach den Schulferien ist grundsätzlich nicht möglich.
Bei einer eigenmächtigen Verlängerung der Ferien kann ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro verhängt werden.
Gastschulantrag
Sie ziehen um, möchten aber, dass Ihr Kind aus triftigen Gründen (z. B. Betreuung) weiterhin an der Melchior-Franck-Grundschule beschult wird?
In diesem Fall benötigen Sie einen Gastschulantrag.
Bei Fragen zum Ablauf oder zur Begründung eines Gastschulantrags wenden Sie sich bitte an das Sekretariat oder die Schulleitung – wir helfen Ihnen gerne weiter.
