Im Krankheitsfall

Im Fall einer Erkrankung melden Sie Ihr Kind vor Unterrichtsbeginn ausschließlich über den Schulmanager (App) krank. Fehlt das Kind unentschuldigt und sind die Eltern nicht telefonisch erreichbar, sind wir verpflichtet, die Polizei zu verständigen! Bitte denken Sie auch daran, Ihr Kind auch wieder „gesund zu melden“ und eine schriftliche Entschuldigung bei der Klassenleitung abzugeben.

Befreiung oder Beurlaubung

Aus triftigen Gründen können Sie Ihr Kind vom Unterricht befreien oder beurlauben lassen (Art. 35/57(2) BayEUG, §20 BayScho).

Eine Befreiung liegt vor, wenn das Kind z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen darf und eine ärztliche Bescheinigung vorliegt.

Eine Beurlaubung wird nur in „dringenden Ausnahmefällen“ von der Schulleitung genehmigt, z.B. für Arztbesuche, Kuraufenthalte, Hochzeiten oder Todesfälle im engsten Familienkreis, religiöse Veranstaltungen wie Kommunion/Konfirmation oder Teilnahmen an außerschulischen leistungssportlichen Veranstaltungen. Bitte beantragen Sie diese rechtzeitig!

Eine Beurlaubung vor und nach den Schulferien wird generell nicht akzeptiert! Bei einer „eigenmächtigen Ferienverlängerung“ drohen Bußgelder von bis zu 1000 Euro.

Gastschulantrag

Sie ziehen um, möchten aber Ihr Kind aus trifftigen Gründen (z.B. Betreuung) an der Melchior-Franck-Grundschule beschulen lassen? Dann benötigen Sie einen Gastschulantrag:

Mittagsbetreuung

Die Anträge für die Mittagsbetreuung finden Sie hier.